Telemedizin und DiGA in der PKV nutzen

Telemedizin, DiGA und Selbstbehalt: Wie Selbstständige digitale Medizin in der PKV optimal nutzen und Rückerstattungen sichern.

Infografik zu Telemedizin und DiGA in der PKV mit Fokus auf Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung für Selbstständige.
Infografik zu Telemedizin und DiGA in der PKV mit Fokus auf Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung für Selbstständige.

Digitale Versorgung auf dem Prüfstand

Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens hat mit E-Rezept, elektronischer Patientenakte (ePA) und digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) eine neue Versorgungsrealität geschaffen. Für beruflich stark eingespannte Selbstständige bieten telemedizinische Sprechstunden, digitale Reha-Programme und App-basierte Therapien einen unschätzbaren Zeitvorteil: Termine lassen sich flexibel in den Arbeitsalltag integrieren.

Doch während gesetzliche Kassen neue digitale Leistungen über zentrale Rahmenverträge standardisiert abbilden, unterscheidet sich die Handhabung in der privaten Krankenversicherung von Anbieter zu Anbieter fundamental.

Telemedizin und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Die Abrechnung rein digitaler Arztkonsultationen ist mittlerweile weitgehend etabliert. Ärztliche Videosprechstunden werden regulär nach den GOÄ-Ziffern abgerechnet und von praktisch allen PKV-Tarifen übernommen.

Komplexer gestaltet sich die Situation bei digitalen Gesundheitsanwendungen auf Rezept (DiGA). Die offizielle Aufnahme in das BfArM-Verzeichnis garantiert in der PKV keineswegs eine automatische Kostenübernahme:

  • Tarifliche Verankerung: Ältere Tarife kennen den Begriff der digitalen Anwendung nicht. Die Erstattung erfolgt hier oft nur im Rahmen von Kulanzregelungen oder bedarf einer vorherigen Genehmigung.
  • Medizinische Notwendigkeit: Wie bei allen PKV-Leistungen muss die medizinische Notwendigkeit durch eine ärztliche Verordnung zweifelsfrei belegt sein. Reine Wellness- oder Produktivitäts-Apps sind ausgeschlossen.
  • Plattformlösungen der Versicherer: Viele Gesellschaften kooperieren mit eigenen Telemedizin-Anbietern. Behandlungen über diese Partnerportale sind für Versicherte häufig sogar vom tariflichen Selbstbehalt ausgenommen.

Die Schnittstelle zum Selbstbehalt

Ein zentraler Aspekt für Selbstständige ist die Interaktion digitaler Rechnungen mit dem vereinbarten Selbstbehalt. Wer eine jährliche Selbstbeteiligung von beispielsweise 1.200 oder 2.000 Euro gewählt hat, reicht kleinere Rechnungen für Routine-Arztbesuche in der Regel nicht ein, um Beitragsrückerstattungen (BRE) nicht zu gefährden.

Digitale Konsultationen kosten meist zwischen 35 und 80 Euro. Reichen Selbstständige diese Kleinbeträge ein, erlischt der Anspruch auf oft vierstellige Beitragsrückerstattungen für ein leistungsfreies Kalenderjahr.

Viele moderne Tarife tragen diesem Umstand Rechnung: Sie werten präventive Vorsorgeuntersuchungen und Telemedizin-Konsultationen über partnergebundene Dienste als „leistungsneutral“. Das bedeutet: Die Kosten werden erstattet, ohne dass der Selbstbehalt greift oder die Beitragsrückerstattung verloren geht. Beim Abschluss oder Wechsel eines Tarifs ist diese Klausel für kostenbewusste Unternehmer von elementarer Bedeutung.

Bereit für Ihre passende PKV?

Vergleichen Sie unverbindlich Tarife und sichern Sie sich erstklassige Leistungen.