PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG für Selbstständige

PKV-Beiträge senken ohne Kündigung: Wie Selbstständige mit dem Tarifwechsel nach § 204 VVG Altersrückstellungen retten und Kosten reduzieren.

Infografik zum internen PKV-Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG für Selbstständige.
Infografik zum internen PKV-Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG für Selbstständige.

Rechtlicher Rahmen des Tarifwechsels

Selbstständige, die seit vielen Jahren privat krankenversichert sind, sehen sich regelmäßig mit steigenden Monatsbeiträgen konfrontiert. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen ist oft unrentabel, da wertvolle Altersrückstellungen ganz oder teilweise verloren gehen und eine erneute Gesundheitsprüfung droht.

Hier greift ein wesentliches Verbraucherrecht: Nach § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben Privatversicherte das Recht, jederzeit innerhalb ihrer bestehenden Versicherungsgesellschaft in andere, gleichartige Tarife zu wechseln.

Welche Vorteile der interne Tarifwechsel bietet

Der Gesetzgeber verpflichtet die Versicherer, den Wechsel in Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz ohne Nachteile zu ermöglichen:

  • Erhalt der Altersrückstellungen: Sämtliche bisher angesparten Rückstellungen werden vollständig auf den neuen Tarif angerechnet und mindern dort den Beitrag.
  • Keine Gesundheitsprüfung für bestehende Leistungen: Eine Gesundheitsprüfung darf der Versicherer nur für Mehrleistungen verlangen, die über den bisherigen Tarif hinausgehen.
  • Möglichkeit des Mehrleistungsverzichts: Treten bei Mehrleistungen Risikozuschläge auf, können Versicherte verbindlich auf diese Leistungsbausteine verzichten, um den Wechsel ohne Beitragsaufschlag zu vollziehen.

Typische Fallstricke in der Praxis

In der Beratungspraxis zeigen sich wiederkehrende Hürden. Versicherungsunternehmen schlagen auf einfache Anfrage häufig Tarife mit hohem Selbstbehalt oder unattraktiven Konditionen vor. Ältere Bisex-Tarife (vor Dezember 2012 abgeschlossen) können grundsätzlich in neuere Unisex-Tarife gewechselt werden, doch ist dieser Schritt unumkehrbar. Ein Wechsel zurück in die Bisex-Welt ist gesetzlich ausgeschlossen.

Selbstständige sollten Tarifvorschläge detailliert bezüglich Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie-Sitzungen und Zahnstaffeln abgleichen. Oft bringt der Wechsel in eine modernere Tariflinie bei identischem Leistungsumfang eine Beitragsersparnis von mehreren hundert Euro pro Monat.

Empfohlene Vorgehensweise

Der interne Wechsel nach § 204 VVG erfordert eine strukturierte Anfrage. Fordern Sie Ihren Versicherer schriftlich auf, Ihnen alternative, verkaufsoffene sowie geschlossene Tarifvarianten vorzulegen. Bei komplexen Verträgen lohnt sich die Hinzuziehung eines unabhängigen Honorarberaters, um Leistungsverschlechterungen im Kleingedruckten auszuschließen.

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