PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG für Selbstständige
Beitragssprünge in der PKV abfedern: Wie Selbstständige durch den internen Tarifwechsel nach § 204 VVG sparen, ohne Altersrückstellungen zu verlieren.

Rechtlicher Anspruch auf Tarifoptimierung ohne Verlust von Rechten
Steigende Leistungsausgaben und medizinischer Fortschritt führen in regelmäßigen Abständen zu Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung. Für Selbstständige, die ihre monatlichen Fixkosten im Blick behalten müssen, stellt sich dann die Frage nach Einsparmöglichkeiten. Eine Kündigung und der Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen sind wegen drohender Verluste bei den Altersrückstellungen und einer erneuten Gesundheitsprüfung oft unwirtschaftlich.
Hier greift das gesetzlich verankerte Tarifwechselrecht nach § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Es gestattet Versicherten, jederzeit innerhalb des bestehenden Unternehmens in einen gleichartigen, oft günstigeren Tarif zu wechseln – unter vollständiger Mitnahme der über Jahre gebildeten Altersrückstellungen.
Strategien für den internen Wechsel nach § 204 VVG
Viele Versicherer bieten neuere Tarifgenerationen an, die ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis aufweisen oder deren Versichertenkollektiv eine günstigere Risikostruktur besitzt. Beim Vollzug des Wechsels sind jedoch zentrale Aspekte zu beachten:
- Keine erneute Gesundheitsprüfung für bestehende Leistungen: Der Versicherer darf für das bereits versicherte Leistungsniveau keine neuen Gesundheitsfragen stellen.
- Mehrleistungen gezielt steuern: Enthält der Zieltarif Mehrleistungen, darf der Versicherer dafür einen Risikozuschlag verlangen oder einen Leistungsausschluss vereinbaren. Versicherte können diese Mehrleistungen jedoch abwählen, um die Umstellung ohne Zuschläge abzuschließen.
- Selbstbehalte realistisch ansetzen: Der Wechsel in Tarife mit höheren absoluten Selbstbehalten senkt die Prämie sofort. Allerdings müssen Selbstständige sicherstellen, dass dieser Betrag im Krankheitsfall aus Rücklagen gedeckt werden kann.
Vorgehen in der Praxis
Selbstständige sollten ihren Versicherer schriftlich auffordern, konkrete Alternativangebote gemäß § 204 VVG vorzulegen. Empfehlenswert ist es, Vorschläge für Tarife mit vergleichbarem Leistungsniveau sowie Varianten mit moderater Selbstbehaltserhöhung anzufordern.
Da Versicherungsunternehmen gesetzlich verpflichtet sind, bei Beitragsanpassungen auf Wechseloptionen hinzuweisen, lohnt sich der genaue Abgleich des Kleingedruckten. Ein interner Wechsel kann den Beitrag um mehrere hundert Euro monatlich entlasten, ohne den essenziellen Schutz im Krankheitsfall zu schwächen.
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