PKV & GOÄ: Digitale Medizin und Honorare sichern

GOÄ, digitale Apps und Spitzenmedizin: Welche Leistungen zeitgemäße PKV-Tarife für Selbstständige abdecken müssen.

Infografik zu modernen PKV-Leistungen mit GOÄ-Sätzen, Telemedizin, DiGA und offenem Hilfsmittelkatalog.
Infografik zu modernen PKV-Leistungen mit GOÄ-Sätzen, Telemedizin, DiGA und offenem Hilfsmittelkatalog.

Digitalisierung trifft Gebührenordnung

Die Digitalisierung der medizinischen Versorgung hat die Praxen erreicht: Videosprechstunden, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Rezept und KI-gestützte Diagnostik gehören zum Standard. Gleichzeitig basiert die Privatliquidation weiterhin auf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), deren Kernkatalog aus dem Jahr 1982 stammt.

Diese Diskrepanz stellt Privatversicherte vor Herausforderungen. Ärzte greifen zunehmend auf Analogabrechnungen nach § 6 Abs. 2 GOÄ oder auf Honorarvereinbarungen mit Steigerungssätzen jenseits des Regelhöchstsatzes (2,3-fach) bzw. des Höchstsatzes (3,5-fach) zurück. Wer als Selbstständiger in veralteten oder unzureichenden Tarifen versichert ist, riskiert ungedeckte Kosten.

Worauf Selbstständige bei Tarifbedingungen achten müssen

Um im Ernstfall nicht auf vierstelligen Differenzbeträgen sitzen zu bleiben, sollten moderne PKV-Tarife klare Regelungen für zeitgemäße Behandlungsmethoden enthalten:

  • Honorare über dem GOÄ-Höchstsatz: Spitzenmediziner und spezialisierte Chirurgen rechnen komplexe Eingriffe regelmäßig oberhalb des 3,5-fachen Satzes ab. Ein zukunftssicherer Tarif erstattet Honorare auch über den Höchstsätzen, sofern eine gültige Honorarvereinbarung vorliegt.
  • Erstattung von DiGA: Digitale Gesundheitsanwendungen (Apps auf Rezept für mentale Gesundheit, Tinnitus, Rückenschmerz) müssen ausdrücklich im Leistungskatalog genannt oder über Öffnungsklauseln abgedeckt sein. Ältere Verträge verweigern hier häufig die Kostenübernahme.
  • Telemedizin und digitale Sprechstunden: Hochwertige Tarife erstatten telemedizinische Behandlungen uneingeschränkt und kooperieren oft mit Anbietern für 24/7-Videosprechstunden, was Gründern und Freiberuflern wertvolle Zeit im Arbeitsalltag spart.
  • Offener Hilfsmittelkatalog: Innovative Prothesen, sensorbasierte Glukosemessung oder moderne Beatmungsgeräte fallen oft unter geschlossene Hilfsmittelkataloge, wenn diese nicht regelmäßig aktualisiert werden. Ein offener Katalog stellt sicher, dass auch künftige medizinische Innovationen erstattet werden.

Honorarvereinbarungen vorab prüfen

Selbstständige sollten bei geplanten Behandlungen und Operationen stets einen Kostenvoranschlag verlangen. Rechnet die Praxis über dem 3,5-fachen Satz ab, empfiehlt sich die vorherige Einreichung zur Leistungszusage beim Versicherer. Damit lassen sich Honorarstreitigkeiten und unerwartete Selbstbeteiligungen verlässlich vermeiden.

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