Telemedizin und DiGA in der PKV nutzen

Telemedizin und Apps auf Rezept in der PKV: Wie Selbstständige DiGA, Videosprechstunden und digitale Rechnungswege optimal nutzen.

Infografik zu digitalen Gesundheitsleistungen und DiGA-Erstattung in der PKV.
Infografik zu digitalen Gesundheitsleistungen und DiGA-Erstattung in der PKV.

Die digitale Transformation der PKV

Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens schreitet voran. Für Selbstständige, die Wert auf Zeiteffizienz und ortsunabhängige Betreuung legen, gewinnt die Einbindung digitaler Lösungen in der PKV massiv an Relevanz. Neben der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem E-Rezept stehen vor allem Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und Videosprechstunden im Mittelpunkt moderner Tarife.

Während gesetzliche Kassen digitale Anwendungen über das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) regeln, handhaben private Krankenversicherungen die Erstattung über individuelle Tarifbedingungen.

Erstattung von DiGA: App auf Rezept

Digitale Gesundheitsanwendungen unterstützen Patienten bei Diagnosen wie Tinnitus, Depressionen, chronischen Rückenschmerzen oder Schlafstörungen. Für privat versicherte Unternehmer bietet die Nutzung digitaler Therapieprogramme zeitliche Flexibilität ohne lange Anfahrtswege.

Die Kostenübernahme variiert jedoch je nach Versicherer:

  • BfArM-gelistete DiGAs: Viele PKV-Tarife übernehmen zertifizierte Apps im Rahmen einer medizinischen Notwendigkeit nach ärztlicher Verordnung.
  • Spezifische Zusatzkataloge: Einige Versicherer kooperieren exklusiv mit ausgewählten Start-ups und App-Anbietern.
  • GOÄ-Abrechnung: Verschreibt ein Arzt eine App oder begleitet die Anwendung telemedizinisch, erfolgt die Rechnungsstellung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Telemedizin und papierlose Leistungsabrechnung

Lange Wartezeiten in Praxen bedeuten für Selbstständige direkten Umsatzausfall. Moderne PKV-Tarife integrieren daher vollwertige Telemedizin-Angebote. Beratungen und Krankschreibungen per Videosprechstunde gehören inzwischen zum festen Standard leistungsstarker Verträge.

Die Rechnungsabwicklung erfolgt fast durchgängig digital über dedizierte Rechnungs-Apps. Belege werden fotografiert, datenschutzkonform übertragen und häufig binnen weniger Werktage erstattet.

Tarifprüfung vor Abschluss

Vor dem Abschluss oder Wechsel eines Tarifs empfiehlt sich ein genauer Blick in die Tarifbedingungen. Wer digitale Gesundheitsangebote aktiv nutzen möchte, sollte prüfen, ob DiGAs ausdrücklich als Hilfsmittel oder Heilbehandlung anerkannt sind und wie Telemedizin-Sitzungen tariflich vergütet werden.

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